Untreue
Ehefrau
Juni 2006
Recht zu sprechen ist ein ganz hohes und wichtiges Merkmal einer
entwickelten Zivilisation.
Die Bibel, ein Buch, welches mit Gott dem höchsten Souverän des
Universums in Verbindung gebracht wird, und Gott selbst für viele auch als der
Verfasser dieser Schriften gilt, sollte doch auch in Sachen Ratschläge und
Vorhergehensweisen in Rechtsangelegenheiten überdurchschnittlich weise
Ratschläge zu erwarten sein. Könnte und sollte man meinen. Aber weit gefehlt!
Was ich hier jetzt als Beispiel anführe ist eines Gottes nicht würdig. Und da
ich einem weisen Gott solche "Ratschläge" einfach nicht unterstellen
mag, muss ich zwangsläufig diese "Ratschläge" einer ganz menschlichen
Quelle zuschreiben. Und wieder haben wir hier einen Beweis dafür, dass eben
nicht die ganze Bibel Gottes Handschrift trägt, sondern vielmehr jene von
Menschen. Von Menschen die allemal über den geistigen Horizont jener Zeit
verfügten.
Und ewig wieder das Problem mit der untreuen Ehefrau (weil die Männer
ewig nur eifersüchtig sind), die nicht zu ihrer "Schandtat" stehen
wollen. Also muss man zu anderen Mitteln greifen, um dem männlichen Geschlecht
eine gewisse Genugtuung zu verschaffen. – Und da ist offenbar jedes Mittel
recht.
Also der Frau z.B. eine Giftbrühe einflößen. Stirbt sie daran, dann hat
sie eben das "Schlimme" gemacht.
Stirbt sie nicht, dann ist sie frei von "Sünde". – Das ist
die Rechtssprechung aus dem Buch Numeri (4.Buch Mose). Obwohl, das
erinnert doch auch ein wenig an so genannte Hexenprozesse?
Die Wasserprobe:
Geht die Hexe unter, ist sie zwar tot aber auch nicht vom Teufel.
Geht sie nicht unter, ist sie vom Teufel und muss getötet werden.
Ist die Zeit etwa stehen geblieben?
Und wenn er sie das Wasser hat trinken lassen, dann wird es
geschehen, wenn sie sich unrein gemacht und Untreue begangen hat gegen ihren
Mann, daß das fluchbringende Wasser zur Bitterkeit in sie kommen wird, und ihr
Bauch wird anschwellen und ihre Hüfte schwinden; und die Frau wird zum Fluch
werden inmitten ihres Volkes.
(Ganzer Text siehe am Ende des Aufsatzes)
Dieses wiederum ist nur ein solch Kurioses Beispiel aus der
Rechtssprechung wie es so im Gesetz niedergeschrieben wurde.
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Bemerkungen von mir:
Wenn es denn durch das zwangsweise trinken von verunreinigtem Wasser zu
gesundheitliche Folgeschäden käme, dann würden diese bei schuldigen und
unschuldigen Personen in gleicher Weise auftreten!
Wenn verunreinigtes Wasser überhaupt einen merklichen Einfluss haben
soll, dann doch nur durch gezielte Beimengungen von gesundheitsschädlichen
Substanzen. Nicht aber durch zufällig auf dem Boden befindlichen
Verunreinigungen.
D.h., man (der Priester) könnte sehr wohl bewusst Einfluss auf den
Werdegang des "Gerichtsurteils" nehmen, nämlich einfach durch
gezielte Aufnahme von entweder krankmachenden Substanzen oder aber solchen
ungefährlicher Art.
Wenn es bei einer wirklich schuldige Person (bei sonst gleicher
Behandlung) tatsächlich zu einer gesundheitlicher Beeinträchtigung kommt, dann
nur über den Weg psychologischer Beeinflussung, dass nämlich (vorausgesetzt die
schuldige Person glaubt an diesen Hokuspokus) diese durch panische Angst
dermassen in Mitleidenschaft gezogen wird, so dass sich bei ihr entsprechende Symptome
einstellen. Welche aber wohl in den allerseltensten Fällen den buchstäblichen
Tod zur Folge gehabt haben.
Notorische Lügner (also die wirklich Schlimmen) würden, durch solch
eine Behandlung, in aller Regel ungeschoren bleiben.
Angenommen, der Priester würde bei einer schuldigen Person (Rein
zufällig) giftige Substanzen vom Boden aufnehmen, bei einer unschuldigen
hingegen nur unbedenkliche, würde er sich nur etwas vormachen. – Und sollte es
dennoch (in Ausnahmefällen) der Fall gewesen sein, dann ist das Magie aber
keine einem Gotte würdige Rechtssprechung!
Angenommen, der Priester würde nun bei einer unschuldigen Person (Rein
zufällig) giftige Substanzen vom Boden aufnehmen, bei einer schuldigen hingegen
nur unbedenkliche, so würde er ein verheerendes Fehlurteil im Namen Gottes
fällen. Wie oft mag das vorgekommen sein??? Hier gelten die Gesetzte des
Zufalls, und jene begünstigen niemandem.
Bestimmt keine einem Gotte würdige Rechtssprechung!
13 und ein <anderer> Mann liegt bei ihr zur Begattung,
und es bleibt verborgen vor den Augen ihres Mannes, und sie hat sich im
Verborgenen unrein gemacht, und es ist kein Zeuge gegen sie da, und sie ist
nicht ertappt worden;
14 und der Geist der Eifersucht kommt über ihn, und er wird
eifersüchtig auf seine Frau, und sie hat sich <wirklich> unrein gemacht;
oder <aber> der Geist der Eifersucht kommt über ihn, und er wird
eifersüchtig auf seine Frau, und sie hat sich nicht unrein gemacht:
15 dann soll der Mann seine Frau zum Priester bringen und
<als> ihre Opfergabe ihretwegen ein zehntel Efa Gerstenmehl darbringen;
er soll kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen; denn es ist
ein Speisopfer der Eifersucht, ein Speisopfer des Schuldbekenntnisses, das Schuld
in Erinnerung bringt.
16 Und der Priester soll sie herantreten lassen und sie vor
den HERRN stellen.
17 Und der Priester
nehme heiliges Wasser in einem Tongefäß; und der Priester nehme von dem Staub,
der auf dem Fußboden der Wohnung ist und tue ihn in das Wasser.
18 Und der Priester stelle die Frau vor den HERRN und lasse
das Haupthaar der Frau herabhängen und lege auf ihre Hände das Speisopfer des
Schuldbekenntnisses; es ist ein Speisopfer der Eifersucht; und das
fluchbringende Wasser der Bitterkeit soll in der Hand des Priesters sein.
19 Und der Priester soll sie beschwören und zu der Frau
sprechen: Wenn kein Mann bei dir gelegen hat und wenn du, die du unter deinem
Mann bist, nicht auf Abwege geraten bist in Unreinigkeit, dann bleibe
unversehrt von diesem fluchbringenden Wasser der Bitterkeit!
20 Wenn du aber, die du unter deinem Mann bist, auf Abwege
geraten bist und dich unrein gemacht hast und ein Mann bei dir gelegen hat
außer deinem <eigenen> Mann -
21 und
<so> soll der Priester die Frau beschwören mit dem Schwur der
Verfluchung; und der Priester soll zu der Frau sprechen -: dann mache der HERR
dich zur Verfluchung und zum Schwur inmitten deines Volkes, indem der HERR
deine Hüfte schwinden und deinen Bauch anschwellen läßt,
22 und es komme
dieses fluchbringende Wasser in deine Eingeweide, um den Bauch anschwellen und
die Hüfte schwinden zu lassen!
Und die Frau soll sagen: Amen, Amen!
23 Und der Priester soll diese Verfluchungen in ein Buch
schreiben und sie in das Wasser der Bitterkeit <hinein> abwischen;
24 und er
soll die Frau das fluchbringende Wasser der Bitterkeit trinken lassen, damit
das fluchbringende Wasser zur Bitterkeit in sie komme.
25 Und der Priester nehme aus der Hand der Frau das
Speisopfer der Eifersucht und schwinge das Speisopfer vor dem HERRN und bringe
es zum Altar;
26 und der Priester nehme eine Handvoll von dem Speisopfer
als dessen Askara und räuchere es auf dem Altar; und danach soll er die Frau
das Wasser trinken lassen.
27 Und
wenn er sie das Wasser hat trinken lassen, dann wird es geschehen, wenn sie
sich unrein gemacht und Untreue begangen hat gegen ihren Mann, daß das
fluchbringende Wasser zur Bitterkeit in sie kommen wird, und ihr Bauch wird
anschwellen und ihre Hüfte schwinden; und die Frau wird zum Fluch werden
inmitten ihres Volkes.
28 Wenn aber die Frau sich nicht unrein gemacht hat und rein
ist, dann wird sie unversehrt bleiben und Samen empfangen.
Autor: B.
Freytag
www.fallwelt.de/bibel/bibel/recht.htm