Juni 2006
Recht zu sprechen ist ein ganz hohes und wichtiges
Merkmal einer entwickelten Zivilisation.
Die Bibel, ein Buch, welches
mit Gott dem höchsten Souverän des Universums in Verbindung gebracht wird, und
Gott selbst für viele auch als der Verfasser dieser Schriften gilt, sollte doch
auch in Sachen Ratschläge und Vorhergehensweisen in Rechtsangelegenheiten
überdurchschnittlich weise Ratschläge zu erwarten sein. Könnte und sollte man
meinen. Aber weit gefehlt! Was ich hier jetzt als Beispiel anführe ist eines
Gottes nicht würdig. Und da ich einem weisen Gott solche "Ratschläge"
einfach nicht unterstellen mag, muss ich zwangsläufig diese
"Ratschläge" einer ganz menschlichen Quelle zuschreiben. Und wieder
haben wir hier einen Beweis dafür, dass eben nicht die ganze Bibel Gottes
Handschrift trägt, sondern vielmehr jene von Menschen. Von Menschen die allemal
über den geistigen Horizont jener Zeit verfügten.
Und ewig wieder das Problem mit der untreuen Ehefrau
(weil die Männer ewig nur eifersüchtig sind), die nicht zu ihrer
"Schandtat" stehen wollen. Also muss man zu anderen Mitteln greifen,
um dem männlichen Geschlecht eine gewisse Genugtuung zu verschaffen. – Und da
ist offenbar jedes Mittel recht.
Also der Frau z.B. eine Giftbrühe einflößen. Stirbt
sie daran, dann hat sie eben das "Schlimme" gemacht.
Stirbt sie nicht, dann ist sie frei von
"Sünde". – Das ist die Rechtssprechung aus dem Buch Numeri (4.Buch
Mose). Obwohl, das erinnert doch auch ein wenig an so genannte
Hexenprozesse?
Die Wasserprobe: geht
die Hexe unter, ist sie zwar tot aber auch nicht vom Teufel.
Geht
sie nicht unter, ist sie vom Teufel und muss getötet werden.
Ist die Zeit etwa stehen geblieben?
Und wenn er sie das Wasser hat trinken
lassen, dann wird es geschehen, wenn sie sich unrein gemacht und Untreue
begangen hat gegen ihren Mann, daß das fluchbringende Wasser zur Bitterkeit in
sie kommen wird, und ihr Bauch wird anschwellen und ihre Hüfte schwinden; und
die Frau wird zum Fluch werden inmitten ihres Volkes.
(Ganzer Text siehe am Ende des Aufsatzes)
Dieses wiederum ist nur ein solch Kurioses Beispiel
aus der Rechtssprechung wie es so im Gesetz niedergeschrieben wurde.
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Bemerkungen von mir:
Wenn es denn durch das zwangsweise trinken von verunreinigtem
Wasser zu gesundheitliche Folgeschäden käme, dann würden diese bei schuldigen
und unschuldigen Personen in gleicher Weise auftreten!
Wenn verunreinigtes Wasser überhaupt einen merklichen
Einfluss haben soll, dann doch nur durch gezielte Beimengungen von
gesundheitsschädlichen Substanzen. Nicht aber durch zufällig auf dem Boden
befindlichen Verunreinigungen.
D.h., man (der Priester) könnte sehr wohl bewusst
Einfluss auf den Werdegang des "Gerichtsurteils" nehmen, nämlich
einfach durch gezielte Aufnahme von entweder krankmachenden Substanzen oder
aber solchen ungefährlicher Art.
Wenn es bei einer wirklich schuldige Person (bei sonst
gleicher Behandlung) tatsächlich zu einer gesundheitlicher Beeinträchtigung
kommt, dann nur über den Weg psychologischer Beeinflussung, dass nämlich
(vorausgesetzt die schuldige Person glaubt an diesen Hokuspokus) diese durch
panische Angst dermassen in Mitleidenschaft gezogen wird, so dass sich bei ihr
entsprechende Symptome einstellen. Welche aber wohl in den allerseltensten
Fällen den buchstäblichen Tod zur Folge gehabt haben.
Notorische Lügner (also die wirklich Schlimmen)
würden, durch solch eine Behandlung, in aller Regel ungeschoren bleiben.
Angenommen, der Priester würde bei einer schuldigen
Person (Rein zufällig) giftige Substanzen vom Boden aufnehmen, bei einer
unschuldigen hingegen nur unbedenkliche, würde er sich nur etwas vormachen. –
Und sollte es dennoch (in Ausnahmefällen) der Fall gewesen sein, dann ist das
Magie aber keine einem Gotte würdige Rechtssprechung!
Angenommen, der Priester würde nun bei einer
unschuldigen Person (Rein zufällig) giftige Substanzen vom Boden aufnehmen, bei
einer schuldigen hingegen nur unbedenkliche, so würde er ein verheerendes
Fehlurteil im Namen Gottes fällen. Wie oft mag das vorgekommen sein??? Hier
gelten die Gesetzte des Zufalls, und jene begünstigen niemandem.
Bestimmt keine einem Gotte würdige Rechtssprechung!
13 und ein <anderer> Mann liegt bei
ihr zur Begattung, und es bleibt verborgen vor den Augen ihres Mannes, und sie
hat sich im Verborgenen unrein gemacht, und es ist kein Zeuge gegen sie da, und
sie ist nicht ertappt worden;
14 und der Geist der Eifersucht kommt über
ihn, und er wird eifersüchtig auf seine Frau, und sie hat sich <wirklich>
unrein gemacht; oder <aber> der Geist der Eifersucht kommt über ihn, und
er wird eifersüchtig auf seine Frau, und sie hat sich nicht unrein gemacht:
15 dann soll der Mann seine Frau zum
Priester bringen und <als> ihre Opfergabe ihretwegen ein zehntel Efa
Gerstenmehl darbringen; er soll kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch
darauf legen; denn es ist ein Speisopfer der Eifersucht, ein Speisopfer des Schuldbekenntnisses,
das Schuld in Erinnerung bringt.
16 Und der Priester soll sie herantreten
lassen und sie vor den HERRN stellen.
17
Und der Priester nehme heiliges Wasser in einem Tongefäß; und der Priester
nehme von dem Staub, der auf dem Fußboden der Wohnung ist und tue ihn in das
Wasser.
18 Und der Priester stelle die Frau vor den
HERRN und lasse das Haupthaar der Frau herabhängen und lege auf ihre Hände das
Speisopfer des Schuldbekenntnisses; es ist ein Speisopfer der Eifersucht; und
das fluchbringende Wasser der Bitterkeit soll in der Hand des Priesters sein.
19 Und der Priester soll sie beschwören und
zu der Frau sprechen: Wenn kein Mann bei dir gelegen hat und wenn du, die du
unter deinem Mann bist, nicht auf Abwege geraten bist in Unreinigkeit, dann bleibe
unversehrt von diesem fluchbringenden Wasser der Bitterkeit!
20 Wenn du aber, die du unter deinem Mann
bist, auf Abwege geraten bist und dich unrein gemacht hast und ein Mann bei dir
gelegen hat außer deinem <eigenen> Mann -
21 und <so> soll der Priester die Frau beschwören mit
dem Schwur der Verfluchung; und der Priester soll zu der Frau sprechen -: dann
mache der HERR dich zur Verfluchung und zum Schwur inmitten deines Volkes,
indem der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch anschwellen läßt,
22
und es komme dieses fluchbringende Wasser in deine Eingeweide, um den Bauch
anschwellen und die Hüfte schwinden zu lassen! Und die Frau soll sagen: Amen, Amen!
23 Und der Priester soll diese
Verfluchungen in ein Buch schreiben und sie in das Wasser der Bitterkeit
<hinein> abwischen;
24 und er soll die Frau das fluchbringende Wasser der Bitterkeit
trinken lassen, damit das fluchbringende Wasser zur Bitterkeit in sie komme.
25 Und der Priester nehme aus der Hand der
Frau das Speisopfer der Eifersucht und schwinge das Speisopfer vor dem HERRN
und bringe es zum Altar;
26 und der Priester nehme eine Handvoll von
dem Speisopfer als dessen Askara und räuchere es auf dem Altar; und danach soll
er die Frau das Wasser trinken lassen.
27 Und wenn er sie das Wasser hat trinken lassen, dann wird
es geschehen, wenn sie sich unrein gemacht und Untreue begangen hat gegen ihren
Mann, daß das fluchbringende Wasser zur Bitterkeit in sie kommen wird, und ihr
Bauch wird anschwellen und ihre Hüfte schwinden; und die Frau wird zum Fluch
werden inmitten ihres Volkes.
28 Wenn aber die Frau sich nicht unrein
gemacht hat und rein ist, dann wird sie unversehrt bleiben und Samen empfangen.
Autor: B.
Freytag
www.fallwelt.de/bibel/bibel/recht.htm